IMPITAS verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen, Informationen und Daten, die ihr von dem Kunden übergeben wurden, mit größter Sorgfalt zu verwahren. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält IMPITAS die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
Stand: 2024
Boris Jakob
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