IMPITAS verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen, Informationen und Daten, die ihr von dem Kunden übergeben wurden, mit größter Sorgfalt zu verwahren. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält IMPITAS die vereinbarte Vergütung. Dabei werden ersparte Aufwendungen sowie durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge angerechnet (§ 649 BGB). Teilweise erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
Stand: 2025
Boris Jakob
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